„Für kommunale Unternehmen ist es essenziell, dass die neuen Erleichterungen schnell umgesetzt werden. Nur mit rechtlicher und planerischer Sicherheit können sie ihre Aufgaben effizient erfüllen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die Ausnahme für die Mehrheit der Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sei ein richtiger Schritt. Liebing: „Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.“
Allerdings: Banken können bei Finanzierungsanfragen weiterhin