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VDAB: Rechtswidriger Kostenbescheid für Wiederholungsprüfung - Kassen kneifen, weil sie das Gerichtsurteil fürchten

(lifePR) (Essen, )
Dem VDAB liegen Schreiben der Landesverbände der Pflegekassen vor, in denen bei der Berechnung der Aufwendungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Wiederholungsprüfungen ein Minutensatz von 1,93 Euro zu Grunde gelegt wird - dies entspricht einer Vergütung in Höhe von 115,80 Euro pro Stunde! Dieser Stundensatz ist willkürlich festgesetzt, da eine verbindliche Berechnungsbasis fehlt. Diese ist allerdings Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides.

Vor diesem Hintergrund hat der VDAB ein Musterklageverfahren gegen die Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen geführt. Ziel war es, die Unrechtmäßigkeit eines Kostenbescheides, den eine Mitgliedseinrichtung für eine Wiederholungsprüfung des MDK erhalten hat, gerichtlich feststellen zu usmggb.

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