„Es ist gut, dass die im Koalitionsvertrag verankerte Expertenkommission jetzt ihre Arbeit aufnehmen und für Klarheit im Umgang mit dem Enteignungs-Volksentscheid sorgen kann. Die Enteignungsinitiative hat bewusst darauf verzichtet, für den Volksentscheid einen Gesetzentwurf vorzulegen. Deshalb ist der Auftrag an die Kommission klar: Die Prüfung, ob eine Enteignung rechtlich und finanziell durchführbar wäre. Hierzu ist juristischer und ökonomischer Sachverstand wichtig.
Viele Berlinerinnen und Berliner haben für die Enteignungs-Initiative gestimmt, weil sie die Wohnraumversorgung insbesondere für einkommensschwache Haushalte verbessert sehen wollen. Dieses Ziel ist richtig