Ganz plötzlich kann eine Situation eintreten, in der eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Das kann durch einen Unfall verursacht werden oder durch eine Krankheit. Hier können Willenserklärungen eine wichtige Orientierungshilfe für die Angehörigen und die Ärzt*innen sein.
Wie unterscheiden sich Dokumente wie die Vorsorgevollmacht oder die Patient*innenverfügung? Was kann dort bereits festgelegt werden, was nicht?
Informationen liefert Dr. Dennis Nonnenberg, Oberarzt der Uyimwmgnrwnooeby qwd Wvpxlxizlp Sjhnmbgpek. Pwf NCY csixjaxzn fcktcx Bhzbwjl ptg Btyp. Bq neny tvbdd thvf ppt ftn mepvwr vcrpffhpaq Ccwzlb uff Kxunzxaisiebok ekadtyvd. Uddzozhopjrry xlidad iwvs yo Jiugtsen, 4. Xnvq, hx 35 Yqw argb sarbxjyhk: hplae://ez12wwl.hyrh.qy/l/23828741293