Ein Freistellungsauftrag bei der Bank stellt sicher, dass Sparer jährliche Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.602 Euro (Verheiratete) steuerfrei verbuchen können, informiert die TARGOBANK. Allerdings gibt es Ausnahmen: Für Kapitalerträge auf Gemeinschaftskonten von nicht verheirateten Paaren, Eigentümer- und Erbengemeinschaften oder Investmentclubs muss die Bank grundsätzlich die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen - ein Freistellungsauftrag ist nicht möglich. Hier sollten sich die Kontobesitzer bei der Bank eine Steuerbescheinigung über die Zinserträge ausstellen lassen. So erhält man zu viel gezahlte Steuern mit der nächsten Jahressteuerabrechnung zurück.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_okt2012.html
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