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"Entlastung wie geplant weitergeben"
"Im Vermittlungsausschuss im Februar 2011 ist zwischen Bund und Ländern verabredet worden, dass der Bund die Ausgaben der kreisfreien Städte und Landkreise für die Grundsicherung im Alter vollständig übernimmt, damit es zu einer baldigen Verbesserung der kommunalen Finanzen kommt. Diese feste Vereinbarung für die Abschlusssitzung der Gemeindefinanzkommission am 15. Juni 2011 ist grundsätzlich ein vernünftiger Beitrag, die strukturellen Gründe für die schlechte Finanzlage der Kommunen anzugehen. Das gelingt aber nur, wenn Bund, Landesregierung und Landkreise dafür sorgen, dass die Entlastung wie geplant ankommt", so Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.
"Der Bund muss in dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen eine Zweckbindung für die Mittel vorsehen und er darf die Kostenübernahme nicht mit neuen Anforderungen und Aufgaben an Kommunen oder Länder verbinden. Wenn im Gesetz nicht festgelegt wird, dass die Länder das Geld an die Kommunen weiterzuleiten haben, besteht die Gefahr, dass die Länder das Geld zur Umsetzung eigener Vorstellungen behalten und der im Vermittlungsausschuss ausgehandelte Zweck und die Versprechungen seitens der Politik ins Leere laufen.", so Böttcher heute in Potsdam.
Die Landesregierung ist aufgefordert, sich in diesem Sinne im Bundesrat gegenüber dem Bund einzusetzen. Ein Verhalten von Landes- und Bundespolitik, das die Zusagen aus dem Vermittlungsausschussverfahren vom Februar 2011 konterkariert, würde von den Städten und Gemeinden nicht akzeptiert. Außerdem ist das Land gefordert, die Gesamt-Nettoentlastung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte herunterzubrechen. Schließlich haben die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter die regelmäßig steigenden Soziallasten der Landkreise über die Kreisumlage mitfinanziert: jetzt müssen sie auch entlastet werden.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit betraf 2010 bundesweit knapp 800.000 Bürger und soll Altersarmut verhindern. 2009 schlug diese Sozialhilfeleistung mit knapp 3,9 Milliarden Euro zu Buche. Bis 2020 ist nahezu eine Verdoppelung auf 7,2 Milliarden Euro prognostiziert. Dieses Jahr trägt der Bund 15 Prozent der Kosten. Der Anteil soll stufenweise auf 45 Prozent im Jahr 2012 bis zur vollen Übernahme in 2014 ansteigen. Für Brandenburg bedeutet die vollständige Kostenübernahme durch den Bund ab 2014 eine Nettoentlastung vom mehr als 82 Millionen Euro jährlich, wegen des Anstiegs der Leistungsempfänger mit steigender Tendenz.
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