Für die bayerischen Sparkassen bedeutet dieser Kompromiss, dass sich in der aufsichtsrechtlichen Praxis zunächst nichts ändern wird. Mit Blick auf die bundesweiten Verhältnisse wäre allerdings eine höhere Grenze als 30 Milliarden Euro Bilanzsumme für eine alleinige Beaufsichtigung durch die EZB wünschenswert gewesen.
Darüber hinaus lässt die