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Martina Opfermann-Kersten
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Wahlhandlung in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte
Danach kommt es in den vorgenannten Gruppen zu einer sogenannten Friedenswahl, da in diesen Gruppen jeweils nur eine Liste zur Wahl antritt.
In der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer erfolgte bereits in der Sitzung des Wahlausschusses der SVLFG am 5. Januar 2017 eine Listenzusammenlegung der Vorschlagslisten „Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt/Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft“ und „Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)“.
Eine Wahlhandlung in der Gruppe der Arbeitgeber findet ebenfalls nicht statt, hier wurde die Vorschlagsliste unter dem Kennwort „Arbeitgeber in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus in der SVLFG“ vom Wahlausschuss der SVLFG zugelassen.
Das Wahlergebnis für die Gruppe der versicherten Arbeitnehmer und für die Gruppe der Arbeitgeber hat der Wahlausschuss der SVLFG in seiner Sitzung am 9. Februar 2017 festgestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.svlfg.de eingesehen werden.
Eine Wahl mit Wahlhandlung findet somit in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte statt. In dieser Gruppe treten insgesamt elf Listen zur Wahl an.
Die SVLFG wird voraussichtlich Ende Februar bis Mitte März den rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen Fragebögen zuschicken. Dadurch soll festgestellt werden, wer in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte wahlberechtigt ist. Die Zurücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung dafür, dass die Wahlunterlagen für die Briefwahl zugeschickt werden können.
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