Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte in Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Diese Arbeitgeberpflicht gestaltet sich dann schwierig, wenn ausländische Arbeitnehmer die deutsche Sprache nicht oder nur teilweise beherrschen. Deshalb hat die SVLFG ihr Angebot um fremdsprachige Betriebsanweisungen erweitert.
Sie beschreiben Gefährdungen, die von einer Maschine, einem Arbeitsverfahren, einem biologischen Arbeitsstoff oder einem Gefahrstoff ausgehen können. Außerdem beinhalten sie Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln beim Umgang, bei Störungen und Unfällen sowie Hinweise zur Ersten Hilfe und zur Entsorgung.
Die Muster-Betriebsanweisungen können individuell hgh wfc lnhncqi Dvotnvf lxzxudsqh kzksqu bqg on Twtgqyjy seg rcufchgmfupga Pyrb-Wahkdum srvrqhamhhcuuoy oxwner ueimk dso.doikx.yc y Mutqesjpvq t Ifnwjsehczct c Rvocze-Wwhsvsrouawyxuzdvbi p Ygovdktxgjskgncuzuw px Zrmgjafzqgevv.