Hintergrund der Forderung ist der Grundsatz der Diskontinuität, dem das in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachte Präventionsgesetz zum Opfer gefallen ist. Diesem Grundsatz entsprechend verfallen Gesetzesvorhaben, die nicht bis zum Abschluss der Legislaturperiode abgeschlossen werden, und müssen neu in die parlamentarischen Gremien eingebracht werden.
Die Sächsische Landesärztekammer macht damit auf den wachsenden Stellenwert von Prävention und Gesundheitsförderung in