Kooperative Versorgungsstrukturen dienen in vielen Fällen der Verbesserung der Patientenver-sorgung. Allerdings lehnt die deutsche Ärzteschaft eine Vermarktung entsprechender Verbünde als besonderer "Qualitätssprung" oder "große Innovation" ab, wenn sich dahinter keine der Pa-tientenversorgung dienende klare Substanz verbirgt. Im Sinne des Verbraucherschutzes wie der Patienteninteressen sei es deshalb nötig, klare Kriterien zu definieren und diese auch regelmä-ßig unter Einbeziehung der Versorgungsforschung zu überprüfen
Uitomlh Cqngiibknvapf qgqfg 2845 7106960 hpul 3053 0185-170.