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Otto Sieber
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Avenir-Suisse-Studie stützt die Landschaftsinitiative
Eklatantes Vollzugsdefizit in der Raumplanung
Die Art und Weise, wie in der Schweiz mit dem kostbaren Gut Boden umgegangen wird, ist weder nachhaltig noch haushälterisch, wie es die Bundesverfassung fordert. Kantone und Gemeinden vollziehen das Raumplanungsgesetz grossenteils ungenügend. Das Kantonsmonitoring von Avenir Suisse deckt die Vollzugslücken detailliert auf. Nur gerade fünf Kantone erreichen mehr als die Hälfte der möglichen Punkte im Ranking. Die Mehrzahl der Kantone übt eine lockere Einzonungspolitik. Die Initianten der Landschaftsinitiative sehen sich aus einer unverdächtigen Quelle bestätigt. Denn genau den Bereich mit dem gemäss Avenir-Suisse-Studie eklatantesten Vollzugsdefizit packt die Landschaftsinitiative an. Sie fordert, dass die bereits massiv überdimensionierten Bauzonen gesamthaft nicht mehr anwachsen, dafür die bestehenden Reserven besser genutzt und dorthin transferiert werden, wo sie Sinn machen und Nachfrage besteht.
Bauzonen plafonieren oder redimensionieren
Die Landschaftsinitiative setzt auf der Verfassungsebene an und packt das Übel gleichsam an der Wurzel an. Die Initianten sehen aber wie Avenir Suisse auch einen klaren Handlungsbedarf auf Gesetzesebene. Die Revision des Raumplanungsgesetzes, die im Bundesparlament als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative beraten wird, ist eine wichtige Ergänzung zur Landschaftsinitiative. Das Raumplanungsgesetz muss wirksamer und sein Vollzug für Kantone und Gemeinden verbindlicher werden. Dazu gehören Vorschriften zur Kompensation neuer Bauzonen (Plafonierung der Bauzonenfläche) oder aber die Verpflichtung, die Fehler der Vergangenheit zu beheben und überdimensionierte Bauzonen zu redimensionieren. Die Abschöpfung erheblicher Planungsmehrwerte, die bei Einzonungen entstehen, muss endlich realisiert werden. Sie gibt den Gemeinden die dafür nötigen Mittel in die Hand.
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