Mit dieser Forderung kommentierte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Rainer Timmermann, das jüngste Urteil des Staatsgerichtshofs zum Finanzausgleich. Das Bückeburger Gericht hatte mit Urteil vom 4.6.2010 die Regelungen über den Flächenansatz des Finanzausgleichsgesetzes für die Landkreise bestätigt. Konkret hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass flächenbezogene Sonderansätze im Finanzausgleich zulässig sind, wenn sie unter Berücksichtigung aktueller finanzwissenschaftlicher Erkenntnisse nachvollziehbar begründet werden.
Timmermann: "Nicht