Die Drittsendezeiten dienen nach dem Willen der Rundfunkgesetzgeber der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen. Ein solches Fensterprogramm muss unter Wahrung der Programmautonomie des Hauptveranstalters einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt in dessen Programm, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information, leisten.
Die NLM wird jetzt die Zulassungsfähigkeit der eingegangenen Anträge überprüfen und diese