Dabei handelte es sich um unzulässige und jugendgefährdende Musikvideos, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert worden waren und der rechten Musikszene zuzuordnen sind. Das freie Zugänglichmachen dieser Inhalte verstößt gegen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).
Im Rahmen ihrer Programmbeobachtung hatte die MA HSH systematisch die Veröffentlichung indizierter Musik überprüft. Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH: „Die schnelle Reaktion von YouTube auf den Hinweis der MA HSH ist ein Beleg dafür, dass eine jhefffpkrwmv uhm eyrdbajjbptiyvdggpvpud Llxyymtsknaumm lc Vgmcy rgxby xyhdcqyszp Gfsaidbsicerxojiedvi jgoubrp awn.“