Die Basler Lebensversicherung holte daraufhin ärztliche Atteste ein und erhielt hierbei die Information, dass unser Mandant gegenüber seinen behandelnden Ärzten von unangenehmen Träumen berichtet hatte. Dies nahm die Basler Versicherung zum Anlass, den Versicherungsantrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
„Diese Vorgehensweise stellt nach unserer Einschätzung einen besonders krassen Fall des Versuchs, sich der Leistungspflicht zu entziehen, dar. Bei unseren Mandaten haben wir zwar regelmäßig Rücktritte der Versicherungen
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