Die Gemeinde hatte sich bereits 2012 im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die bis Ende November 2015 befristete wasserrechtliche Erlaubnis zur Versenkung von Salzabwasser in den Plattendolomit gewandt. Ihr Ziel war es, die sofortige Vollziehung der der K+S KALI GmbH im November 2011 erteilten Erlaubnis zu verhindern. Dies gelang der Gemeinde weder in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Kassel, noch im Beschwerdeverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Die sodann von der Gemeinde eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
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