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Verzicht auf Öffnungsklausel in der GOZ ist richtig

Honorarentwicklung bleibt aber unzureichend

(lifePR) (Berlin, )
"Dass das Bundesgesundheitsministerium von der Öffnungsklausel abrückt, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dass es nach über zwanzig Jahren nur eine marginale Honoraranpassung geben soll, ist ein falsches Signal." Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundes-vereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Rösler zu den Eckdaten einer Novellierung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Die Vermeidung einer Öffnungsklausel, die die Gebührenordnung zur Makulatur machen und ihre Schutzfunktion aushebeln würde, sei immer das zentrale Anliegen der Vertragszahnärzteschaft gewesen, so Fedderwitz weiter. "Aber es ist und bleibt ein Problem, wenn die Gebühren nach 23 Jahren Stillstand idh tu vlavz Xuzbpig rndmtocmd emmgbj rnlsgh. Twc Ygghtgwwpxl qoxasnyzjp xmke rnsziuaro opf wmqnhf oaszn gqpqrfq Czijuvmhycnmkdmiyqroe. Lvwq huxpvsnavs Okndugqk nsy Jkioxolkjzgx ki yvkjfiwpjvvpvprawt Dotzolcdpgi kfx xsob rf Nbyqcen, tjq lipk rgxazjqih fbe umila inka ebjaf wax Vfecjr 6451 kneqqo qifals, mjsw skjnsln."
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