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IHK rät: Verjährungsfristen jetzt prüfen

(lifePR) (Osnabrück, )
Die IHK Osnabrück-Emsland rät den Unternehmen, dringend die Verjährung ihrer offenen Forderungen zum Jahresende zu prüfen. Die meisten Ansprüche und Forderungen unterliegen einer dreijährigen Verjährung. Am 31. Dezember 2010 droht also die Verjährung vieler der im Laufe des Jahres 2007 fällig gewordenen Ansprüche.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Eintritt der Verjährung hinauszuschieben. "Drängt die Zeit, bietet es sich häufig an, die Verjährung durch einen gerichtlichen Mahnbescheid vorübergehend zu hemmen", erklärt IHK-Jurist Philipp Cords. Für einen solchen Mahnbescheid ist in Niedersachsen ausschließlich das Amtsgericht Uelzen zuständig.

Der Antrag kann online ausgefüllt, ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben an das Mahngericht übersandt vcmagv. Hcirscgfm Lxtfptluh clzkuk fqctbp tliam dkuo aefigegge vuknqq.

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