Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, die mehrere, konkurrierende Versicherungen anbieten, benötigen zusätzlich eine Erlaubnis, für die eine Sachkunde nachgewiesen werden muss. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Mit Erlaubnis sind bislang von der IHK 250 Versicherungsvermittler registriert worden. 50 weitere Anträge befinden sich zurzeit in Bearbeitung.
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