Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der so genannten Button-Lösung. Demnach soll ein Vertrag über das Internet nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung
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