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Angela Grüner
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Sächsische IHKs begrüßen Entwurf des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes "als Schritt in die richtige Richtung"
Jedoch: Noch mehr Flexibilität für Handel und Kommunen gefordert
Jedoch müssen sich "Deregulierung, Flexibilität und Stärkung der unternehmerischen Eigenverantwortung noch deutlicher im künftigen Ladenöffnungsgesetz wiederfinden", so Bruntsch weiter. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erreiche die Sächsische Staatsregierung dieses selbst gesetzte Ziel noch nicht in ausreichendem Maße. Um der anhaltenden Umsatzstagnation im Handel wirksam begegnen zu können und dem Trend zur Service- und Dienstleistungsgesellschaft mit veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Kundenerwartungen eine entsprechende Basis zu schaffen, ist mehr nötig.
Vor allem bei der Sonntagsöffnung fordern die IHKs, dem Einzelhandel künftig wieder die Möglichkeit einzuräumen, an bestimmten Standorten Verkaufsveranstaltungen an festgelegten Sonntagen anzubieten, ohne das gesamte Stadtgebiet einzubeziehen, da kleinere Einkaufszentren oder Stadtteile bei Sonntagsöffnungen im gesamten Stadtgebiet trotz guter Angebote keine fairen Chancen gegenüber großen Zentren und den Innenstädten haben. Um für alle gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, schlagen die IHKs daher vor, mit der Neufassung des Gesetzes eine solche standortbezogene Freigabe von Sonntagen zu ermöglichen.
Bei der Diskussion um die verkaufsoffenen Sonntage sollte bedacht werden, dass entgegen früheren Regelungen sämtliche Feiertage für Ladenöffnungen gesperrt sind. "Mit diesen Einschränkungen hat sich der Handel arrangiert, kann aber nun im Gegenzug flexiblere Regelungen bei den Sonntagen erwarten", begründet Bruntsch den Standpunkt der IHKs.
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