Von der Neuregelung sind vor allem Unternehmen betroffen, die ihre Buchführung selbstständig erstellen und bisher noch keine Buchführungs- und Lohnprogramme kommerzieller Anbieter nutzen, die im Regelfall bereits heute eine authentifizierte Datenübermittlung an die Finanzverwaltung ermöglichen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern als Betreiber des bundesweiten Dienstleistungsportals der Finanzverwaltung "ElsterOnline" weist darauf hin, dass sich betroffene Unternehmen bereits jetzt über das Internetportal https://www.elsteronline.de/eportalfür die elektronische Authentifizierung registrieren lassen sollten, da zum Jahresende jkjonqej kze gpqzrpfg Gniktwubguymqryqsozujepj dha ksfdcsdh Rhwkbhabhlm cp zlsvadm etz.
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