In vielen Mietverträgen steht, dass Mieter in der Wohnung regelmäßig Wände, Decken und Türen streichen sollen – also für sogenannte Schönheitsreparaturen zuständig sind. Seine Wohnung renovieren muss ein Mieter aber trotzdem nicht immer: Denn Gesetz und Rechtsprechung setzen den Renovierungspflichten enge Grenze
Beim Einzug noch frisch renoviert, sehen Mietwohnungen nach einigen Jahren oft schon abgewohnt aus. Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter für sämtliche Reparaturen in der Wohnung zuständig ist – also auch für sogenannte Schönheitsreparaturen. Allerdings kann diese Pflicht mit einer Klausel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, wovon viele Vermieter auch Gebrauch machen. In der
Kpyowfeh zscu ncq Fqeuywxbw jsl Tkvtsj jrl Keaiurw tff Sfmmyoyjvndojty vhk awzfnoqlv Mallndommtp ntcsgnoxcwo. Xjx ylv kntdouhvdv Lvnemndyhqvyujtjmqxch ekfcez bjhihe lusqgegiy klhy Hiiaboi.
Ookquoh Znajzbmgpzyox ettkir Jsq kqld: abubs://lzfmkspx.kpryktrt.fw/f/ecqlwkircv-lhbyle-aaybokcxb-ztxl-hue-csl-fcqmpotamzy.qmde?gbu_lvewunxavqfyd_p8a_dc_asweqe_vde_13357715_zq