Ab 1. Januar 2009 ist die Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis nicht mehr zulässig. Die IHK schätzt, dass sich noch bis zu eintausend Versicherungsvermittler bis Ende des Jahres registrieren lassen müssen und rät daher, den Antrag jetzt einzureichen, da gegen Ende des Jahres mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler
IHK Berlin erinnert an Fristablauf
Ab 1. Januar 2009 ist die Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis nicht mehr zulässig. Die IHK schätzt, dass sich noch bis zu eintausend Versicherungsvermittler bis Ende des Jahres registrieren lassen müssen und rät daher, den Antrag jetzt einzureichen, da gegen Ende des Jahres mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.