Ein gesetzlicher Mindestlohn, so Stolz, sei zwar zu Recht von der Koalition abgelehnt worden - "aber bei der einer Prüfung, ob auch die Wettbewerbsfähigkeit und der soziale Arbeitnehmerschutz dauerhaft in der Zeitarbeit ohne eine allgemeinverbindliche Tarif-Lohnuntergrenze garantiert werden könne,
Zeitarbeitsbranche hält an Tarif-Mindestlohn fest
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz nimmt Stellung zu Mindestlohn-Regelungen in der Koalitionsvereinbarung
Ein gesetzlicher Mindestlohn, so Stolz, sei zwar zu Recht von der Koalition abgelehnt worden - "aber bei der einer Prüfung, ob auch die Wettbewerbsfähigkeit und der soziale Arbeitnehmerschutz dauerhaft in der Zeitarbeit ohne eine allgemeinverbindliche Tarif-Lohnuntergrenze garantiert werden könne,