"Das Urteil ist vor allem ein positives Signal für eine faire, wie von uns geforderte tarifliche Lohnuntergrenze. Tarifverträge, die nun auch gerichtlich angezweifelt werden, können nicht der Maßstab für eine Lohnuntergrenze sein", erklärt die iGZ-Vorsitzende mit Verweis auf die derzeit laufende politische Debatte um die Höhe des möglichen Mindestlohns im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die CDU will sich bislang mit dem gesetzlichen Mindestlohn an den niedrigsten Einstiegslöhnen der in ihrer Wirksamkeit nun angezweifelten Tarifverträge orientieren.
Die Entscheidung des