Ob in der Schule, im Sportverein oder bei der Freiwilligen Feuerwehr – Ehrenämter gibt es in fast allen Lebensbereichen. Kommt es bei der Tätigkeit zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass Helfer das Ehrenamt freiwillig, unentgeltlich, kontinuierlich und organisiert ausüben und es anderen Menschen, Tieren oder der Natur zugutekommt. Der Versicherungsschutz greift demnach zum Beispiel nicht bei Freundschaftsdiensten wie dem Blumengießen während des Urlaubs. Ehrenamtliche sind nicht nur während der Ausübung, sondern auch auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. Verletzen sie sich zum Beispiel bei einem Sturz,
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