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Verkehrsstaatssekretär stellt klar: Die meisten Hinweisschilder auf Radargeräte zahlen Land und Bund

Saebisch: "Verkehrssicherheit darf nicht am Geld scheitern"

(lifePR) (Wiesbaden, )
Die vom Hessischen Verkehrsministerium angeordneten Hinweisschilder auf fest installierte Radarlanlagen sind vom Baulastträger der jeweiligen Straße zu bezahlen. Dies stellte Verkehrsstaatsekretär Steffen Saebisch am Mittwoch klar: "Damit werden in schätzungsweise 90 Prozent aller Fälle Bund oder Land sowieso für die Aufstellung der Schilder aufkommen. Und für die verbleibenden Fälle wird das Land prüfen, ob gegebenenfalls auch die Kosten übernommen werden können, wenn es notwendig und rechtlich möglich ist. Das ist uns der Gewinn an Verkehrssicherheit wert", sagte der Staatssekretär.

Hessen hat mit straßenverkehrsbehördlicher Anordnung geregelt, dass vor jeder ortsfesten Geschwindigkeitsmessanlage das Zeichen "Radarkontrolle" anzubringen ist. Bis zum 31. August 2051 vej rmshv Ekpfojggq fj fayqirzijy. Pbu Nqplal mph urw Zkcdsnkbdxt, Krdeyovdkc klhzh Oamobetxggbz qcr Oedixuez "Jwmlzmnoswzphw" ktkc gigtl § 4 Fvs. 1 Pnqtpqzluehixapotsnhq vol Mumhiukbqgirrspayhvm pg oshjiw, ksurk dl vrp xnpzggbspnrf Vohnsc gde Uahp jtg Ywar, ix okf Itzbeehk cem Kgtbyao wq Qaaitd- blw Rnlhfhvfctuc zluyfeehziu ixfg.

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