Das Finanzministerium hatte den betroffenen Ruhestandsbeamten bereits Ende 2009 die Rückkehr in den aktiven Landesdienst angeboten. Zuvor waren durch ein Urteil des Berufsgerichts Gießen Zweifel an der mit der Begutachtung festgestellten dauerhaften Dienstunfähigkeit aufgekommen. Anfang 2013 wurde das Angebot erneuert. Mit allen Betroffenen werden inzwischen Gespräche geführt. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.
"Die Gespräche werden vertraulich geführt. Das
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