Nach Informationen der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmens mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers entwickelt worden. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche
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