Der Fall: Ein Wohnungseigentümer meldete Insolvenz an. Zu diesem Zeitpunkt bestanden Hausgeldrückstände. Im Insolvenzverfahren erwarb der Vater des insolventen Wohnungseigentümers die Wohnung. Die Eigentümergemeinschaft forderte nunmehr die Rückstände vom Neu-Eigentümer. Dieser verweigerte die Zahlung zu Recht, wie der BGH entschied.
"Das Urteil ist richtig. In