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Gerichtsentscheidungen zu Eigenbedarf sind Einzelfallentscheidungen
Haus & Grund warnt vor Verallgemeinerungen
Aktuell scheinen vermehrt Fälle die Gerichte zu beschäftigen, in denen sich Mieter unter Berufung auf unzumutbare Härte aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, so die Beobachtung von Kai Warnecke. „Das spiegelt die demografische Entwicklung. Wir werden in Zukunft sicherlich vermehrt mit solchen Fällen zu tun haben.“ Auch seitens der Eigentümer sind Alter, Pflegebedarf oder Krankheit häufig der Grund für eine Eigenbedarfskündigung. „Dass Menschen irgendwann im Laufe ihres Erwerbslebens eine barrierefreie, zentral gelegene Wohnimmobilie kaufen, um darin im Alter leben zu können, ist gang und gäbe und politisch gewollt“, so Warnecke. Ihr berechtigtes Interesse, diese Immobilie irgendwann selbst nutzen zu wollen, müsse in Gerichtsverfahren genauso berücksichtigt werden wie ein ähnlich gelagertes Anliegen von Mietern.
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