Im Abflugbereich in die Türkei gab der Reisende auf Befragen an, 20.000 Schweizer Franken mit sich zu führen. Bei der Kontrolle seiner Umhängetasche wurden die zuvor angegebenen 20.000 Schweizer Franken sowie 225 Euro und 3.615 Türkische Lira aufgefunden.
Gegen den 47-Jährigen wurde wegen Nichtanmeldung der mitgeführten Barmittel ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er das Bargeld vor Betreten des Abflugbereichs beim Zoll hätte schriftlich anmelden müssen.
Zusatzinformation:
Wer mit Barmitteln (Bargeld, Gold, übertragbare Inhaberpapiere) im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland ein- oder ausreist, muss diesen