Im vergangenen Jahr hat das Hauptzollamt Karlsruhe 45 Waffen, darunter Revolver, Messer, Stockdegen, Schlagringe und Reizstoffsprühgeräte, beschlagnahmt.
Schlagringe gelten als Waffen nach dem Waffengesetz und dürfen weder ein- noch mit sich geführt werden. Ein Verstoß gilt als Straftat.
Die Zöllner leiteten gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Bannbruchs (Einfuhr verbotener Gegenstände) und