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Nur noch Informationspflicht für Bauherren

Gefahrenstoffverordnung diese Woche verabschiedet – Frage nach möglichem Asbest essenziell für Gesundheitsschutz

(lifePR) (Berlin, )
Die Bundesregierung hat diese Woche eine Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie kommentiert wie folgt:

Die BAUINDUSTRIE hat sich mit ihrer Expertise seit Jahren mit dem nationalen Asbestdialog und dem Arbeitskreis „Asbest“ im Beraterkreis zur Novellierung der Verordnung intensiv in den Beratungsprozess eingebracht.

Die durch uns unterstützte Festschreibung einer Erkundungspflicht für Bauherren als Veranlasser der Baumaßnahmen wird bedauerlicherweise auf eine reine Informationspflicht reduziert. Aus unserer Sicht auch zum Nachteil für den Bauherrn, denn Kosten für Sanierung oder Entsorgung können nur seriös ermittelt werden, wenn klar ist, ob Asbest in den Baumaterialien oder im Bauschutt
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