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Benachteiligung von niedergelassenen Ärztinnen bei Mutterschaftsleistungen beenden

Gerechtigkeit herstellen, ambulante Versorgung sichern

(lifePR) (Berlin, )
„Niedergelassene Ärztinnen haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Auch die gesetzlichen Mutterschutzfristen gelten für niedergelassene Ärztinnen als selbständig Tätige nicht. Dass muss sich ändern“, fordert Dr. med. Wenke Wichmann, Sprecherin des Ausschusses Ärztinnen im Hartmannbund, anlässlich der Ausschuss-Sitzung zum internationalen Frauentag. „Die Benachteiligung betrifft neben niedergelassenen auch alle anderen Kolleginnen, die sich selbständig gemacht haben – sei es im Medizinjournalismus, im Notdienst oder mit einem Start-up. Bereits 2010 wurde eine EU-Richtlinie verabschiedet, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für selbständige und angestellte Frauen gleichwertige Mutterschaftsleistungen zu gewähren. Jetzt muss ein eindeutiges Signal für eine praxisnahe und existenzsichernde Umsetzung der EU-Richtlinie gesetzt ratphv.“

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