- Pressemitteilung BoxID 687012
Reinhardt: Einheitliche Gebührenordnung ist das Einfallstor für die Bürgerversicherung
Warnung vor faulen Kompromissen
Die Darstellung, Ärzte erhielten für Leistungen in der privaten Krankenversicherung mehr Geld als im EBM, wies Reinhardt mit dem Hinweis auf fehlende Vergleichbarkeit zurück. „Solche Aussagen entbehren schon allein deshalb jeglicher Grundlage, weil im EBM überhaupt nicht für einzelne Leistungen, sondern über Pauschalvergütungen bezahlt wird“. Der Unterschied beider Systeme ergebe sich im Kern durch die Budgetierung der ärztlichen Gesamtvergütung im GKV-System, indem Leistungen – durch Mengenobergrenzen bzw. Quotierung oder Abstaffelung der Vergütung – überhaupt nicht mehr oder nur teilweise bezahlt werden“, sagte Reinhardt. Wenn also überhaupt Modelle einer Angleichung der Gebührenordnungen erwogen werden könnten, dann nur, wenn sichergestellt sei, dass wirklich jede erbrachte ärztliche Leistung ohne Abstriche bezahlt würde. Ansonsten bliebe am Ende die einheitliche Gebührenordnung nichts anderes, als das Trojanische Pferd, dass die Einheitskasse in die Mauern des deutschen Gesundheitssystems trage.
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