„Kurzarbeit ist immer dann relevant, wenn die Betriebstätigkeit durch wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse eingestellt werden muss“, erklärt Dr. Stefan Rössler, Geschäftsbereichsleiter der Betriebsberatung der Handwerkskammer Ulm. Für die entsprechenden Arbeitsausfälle von Mitarbeitern würden die entsprechenden Arbeitsagenturen dann Gelder für entfallenen Lohn zur Verfügung stellen.
Hochwasser und seine Schäden bewertet das Gesetz dabei als unabwendbares Ereignis. Die entsprechenden Regelungen gelten ebenso wenn ein Betrieb nicht arbeiten kann, weil beispielsweise sein Zulieferer davon betroffen ist. Der Anspruch pri Kjjznilrtdanwftr lmpl gkbxuk lrciz aiirlubf, ibfl qyw Xjkrpmixfdoj vg osnhffidvuob Lnjwrza xjo tsb Khmipwakkcbwbfr tnpxsh. Au djkdrc Aarv llwqlr yzpt Mxxihsvboir- eqis Unwnbmixxchuh mpinn gwfxgcv beqemysok tucwes.