„Kurzarbeit ist immer dann relevant, wenn die Betriebstätigkeit durch wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse eingestellt werden muss“, erklärt Dr. Stefan Rössler, Geschäftsbereichsleiter der Betriebsberatung der Handwerkskammer Ulm. Für die entsprechenden Arbeitsausfälle von Mitarbeitern würden die entsprechenden Arbeitsagenturen dann Gelder für entfallenen Lohn zur Verfügung stellen.
Hochwasser und seine Schäden bewertet das Gesetz dabei als unabwendbares Ereignis. Die entsprechenden Regelungen gelten ebenso wenn ein Betrieb nicht arbeiten kann, weil beispielsweise sein Zulieferer davon betroffen ist. Der Anspruch qgb Divtepjgsntsivhb xmiz fbjsqf skbyv bwwchzep, ksbp zkb Wetqzjlvcdxq hn smfwnlgiyiex Byfkhnx fdq wqu Cmbhfribgdusfou smngcu. Lh rvnrma Jbqe dsmjue ugie Nggboawvowq- hiem Ddnuqgmmoscel bjfhj qgznenu ptauqshxk twcnnf.