Die Handwerkskammer (HWK) Oldenburg rät Betrieben und Kunden des Handwerks, auf jeden Fall Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, um den Anspruch zu wahren.
Widerspruch gegen BAFA-Ablehnungsbescheid einlegen
Die Handwerkskammer (HWK) Oldenburg rät Betrieben und Kunden des Handwerks, auf jeden Fall Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, um den Anspruch zu wahren.