Danach wird die Goethe-Universität das Ergebnis der Einkommens-Tarifverhandlungen des Landes Hessen sowie zukünftige Einkommensentwicklungen auch auf die Beschäftigten der Goethe-Universität anwenden. Dies stellt sicher, dass die Universitätsbediensteten finanziell wie die Landesbeschäftigten gestellt werden.
Der künftige Manteltarifvertrag wird im wesentlichen dem noch abzuschließenden Tarifvertrag des Landes Hessen mit wissenschaftsspezifischen Sonderregelungen des § 40 TV-L entsprechen.Der Tarifvertrag wird auch die Einführung von leistungsbezogenen Vergütungsteilen ermöglichen.
Weiterer wichtiger Punkt ist die Umsetzung der sogenannten "Dienstvereinbarung
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