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Katharina Burkardt
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Mietschulden bei GdW-Unternehmen seit 2003 von 757 Mio. Euro auf 496 Mio. Euro in 2010 gesunken
Um Mietschulden vermeiden zu können, sei es aber ebenso wichtig, dass Vermieter bzw. Wohnungsunternehmen im vorvertraglichen Verhalten - also bei der Kontaktaufnahme und Informationsbeschaffung - die Mietbewerber erfolgreich daraufhin prüfen können, ob sie zahlungsfähig und zahlungswillig sind. Der GdW plädiert daher dafür, im Rahmen der Mietrechtsreform sicherzustellen, dass Vermieter weiterhin in dem bisher zulässigen Umfang Bonitätsauskünfte über Mietbewerber einholen dürfen. Dieser bisherige Umfang wird momentan durch den Beschluss des Düsseldorfer Kreises - der obersten Aufsichtsbehörde für den Datenschutz - vom 27. Oktober 2009 gefährdet. Nach diesem Beschluss, der koordinierende Funktion hat, sollen die Auskunftsmöglichkeiten ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit in der Praxis eingeschränkt werden.
Bezogen auf die Gesamtmieteinahmen machen die Mietschulden bei den GdW-Unternehmen im Bundesdurchschnitt einen Anteil von 2,6 Prozent der bundesweiten Jahressollmiete aus. In den alten Ländern entsprechen die Mietschulden 1,9 Prozent der gesamten Nettokaltmieteinnahmen der Wohnungsunternehmen, in den neuen Ländern liegt die Quote mit 3,6 Prozent der Nettokaltmieteinnahmen etwas höher. Die westdeutschen GdW-Unternehmen führten demnach zum Jahresende 2010 rund 215 Mio. Euro Mietschulden in ihren Büchern, die ostdeutschen 281 Mio. Euro.
Diese Daten und Fakten gehen aus der aktuellen Jahresstatistik des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hervor. Weitere Ergebnisse - u. a. zu Investitionen, Energieverbrauch, Miet- und Betriebskostenentwicklung und Branchenklima sowie aktuelle politische Forderungen - werden auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz am Dienstag, den 21. Juni 2010 um 10:00 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz am Schiffbauerdamm in Berlin präsentiert.
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