Die Überwachung der technischen Ausführungsqualität der geleisteten Arbeiten auf der Baustelle obliegt wie bei jedem Bauprojekt der örtlichen Bauaufsicht, die im gegenständlichen Fall extern vergeben ist. Ob sich daraus Schadenersatzforderungen gegenüber Dritten ergeben, wird derzeit geprüft.
Darüberhinaus ist festzuhalten, dass es bei
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