Hierzu sagt Prof. Dr. Rainer Schwarz, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: "Die Klage erreicht uns nicht unerwartet. Die intensiven Gespräche der vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir in der Schadenersatz-Frage weit auseinander liegen. Nach unserem Ermessen hat die airberlin dem Grunde nach keinen Anspruch auf Schadenersatz, da wir mit der Airline vertraglich keinen fixen Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart hatten. Die Flughafengesellschaft kann im Interesse ihrer Gesellschafter und Mitarbeiter Schadenersatz nur dann zahlen, wenn dies
Zur Klageankündigung der airberlin
Hierzu sagt Prof. Dr. Rainer Schwarz, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: "Die Klage erreicht uns nicht unerwartet. Die intensiven Gespräche der vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir in der Schadenersatz-Frage weit auseinander liegen. Nach unserem Ermessen hat die airberlin dem Grunde nach keinen Anspruch auf Schadenersatz, da wir mit der Airline vertraglich keinen fixen Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart hatten. Die Flughafengesellschaft kann im Interesse ihrer Gesellschafter und Mitarbeiter Schadenersatz nur dann zahlen, wenn dies