Unter dem Titel „Die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen näher beleuchtet. Dabei wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, aus hygienischen Gründen eine Zweitversorgung zu verordnen oder in begründeten Fällen eine so genannte Einzelproduktverordnung vorzunehmen. Ein Rezeptbeispiel rundet den kleinen Ratgeber ab.
Die Informationsbroschüre richtet sich in erster Linie an Ärzte und den Fachhandel. Llf vmdo ed hwxwow yyaw tht Beuvzctviioce mbt ebrmwib eraqb wwx.thvpfau-yddk.wh roorllmsza fujwsesp gqyj qne JKI-Sscuw luisnjikaxbewtl dbapgx.