Die Urteile betreffen jeweils das Abbrennen von Pyrotechnik vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 18. August einerseits und
"Geldstrafen" für Eintracht Frankfurt
Die Urteile betreffen jeweils das Abbrennen von Pyrotechnik vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 18. August einerseits und