Das Sportgericht folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, gegen den Eintracht Frankfurt zuvor Widerspruch eingelegt hatte.
Hintergrund des Urteils waren wiederholte pyrotechnische vergehen von Eintracht-Anhängern bei Auswärtsspielen, zuletzt gegen Fortuna Düsseldorf am 13. März.
Der Vorstand entschied, keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das Urteil wird damit im Rahmen des Auswärtsspiels gegen Union Berlin am Montag, den 26. März, vollzogen.