Für die Nutzungsrichtungen Silomais und Mais zur Biogaserzeugung wurden insgesamt neun, für die Nutzungsrichtung Körnermais zwei und in der Kombination aller Nutzungsrichtungen ebenfalls neun Maissorten beschrieben.
Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes.
Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie gegenüber den bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung der Anbau- und Verwertungseigenschaften aufweist. Zu diesem Zweck werden die neu gezüchteten Sorten vom Bundessortenamt
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