„Die vorgelegten Vereinfachungen der EUDR gehen in die richtige Richtung – doch zentrale strukturelle Fehler bei der Ausgestaltung bleiben bestehen. Bei der Länderklassifizierung fehlt unverändert eine echte Kategorie ,vernachlässigbares Risiko‘, die Unternehmen von der Pflicht zur vollständigen Sorgfaltserklärung befreit. Die Sorgfaltspflichten müssen sich konsequent auf entwaldungsrelevante Anforderungen und den Import beschränken.
Hinzu kommt: Das EU‑Informationssystem TRACES NT droht aufgrund technischer Hürden, fehlender Praxistauglichkeit und unzureichender Vorbereitung zum Flaschenhals der Umsetzung zu werden. Wie kann es sein,