Ausschließlicher Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sei die sog. Gleichwertigkeitsprüfung, wonach private Entsorger zugelassen werden müssten, wenn sie eine höherwertige
Weitere Verbesserungen für die Kommunen möglich
Vermittlungsausschuss zum Abfallrecht
Ausschließlicher Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sei die sog. Gleichwertigkeitsprüfung, wonach private Entsorger zugelassen werden müssten, wenn sie eine höherwertige